Teilnahmebedingungen

2025

1) Teilnahmeberechtigt sind österreichische Einzelpersonen, Vereine und Firmen, die in der Hochzeitsbranche tätig sind.  Teilnehmer/innen müssen über eine österreichische Gewerbeberechtigung verfügen. Künstler sind mit ihrer Tätigkeit von der Gewerbeordnung ausgenommen und brauchen daher keine Gewerbeberechtigung für die Einreichung.

2) Die Bewerbung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen; Nominierungen durch Dritte sind nicht gestattet. Bewerbungen dürfen aber durch Vertreter/innen (z.B. PR- oder Marketingagenturen) eingereicht werden. In der Kategorie „Styled Shoot Team“ ist ein/eVertreter/in der gemeinsamen Projektarbeit namhaft zu machen.

3) Beim AWA 2025 dürfen Projekte aus der Saison 2024 bzw. Hochzeiten, die zwischen 15. Oktober 2023 und 15. November 2024 stattgefunden haben, eingereicht werden. Im Zuge der Einreichung entscheidet der/die Bewerber/in selbst für welche Kategorie die Einreichung erfolgt. Einreichungen desselben Projekts für mehrere Kategorien sind möglich und zulässig.

4) Einreichungen haben innerhalb der bekanntgegebenen Frist über den Login-Bereich der Website des Austrian Wedding Awards zu erfolgen. Im Zuge dessen sind die im Upload-Bereich eingeforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Auch die technischen Spezifikationen (z.B. zur Auflösung von Fotos) sind einzuhalten. Hinsichtlich der Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gilt die Datenschutzerklärung des Austrian Wedding Awards, welcher die/der Teilnehmer/in zustimmt. Wer die Einreichung aus technischen Gründen nicht selbst über den Login-Bereich durchführen kann, kann – gegen eine gesonderte Gebühr – das Award-Team beauftragen.

5) Die im Zuge der Einreichung übermittelten Dateien dürfen kein Wasserzeichen/Logo enthalten, die einen Rückschluss auf die/den Teilnehmer/in zulassen, um eine möglichst unvoreingenommene Bewertung durch die Jury zu gewährleisten.

6) Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, zurückzuweisen. Der/die Einreicher/in hat innerhalb der genannten Frist die Möglichkeit einer Korrektur/Nachbesserung. Erfolgt die Änderung nicht zeitgerecht, wird die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, angelegte Projekte, die nicht bis zum 15. November 2024 gelöscht werden, in Rechnung zu stellen.

7) Die Teilnahme und die Auswahl der Finalist/innen sowie des/der Gewinner/innen der jeweiligen Kategorie erfolgt anonym. Das heißt, dass die Veranstalterinnen der Jury den Namen des/der Bewerbers/in während des Auswahlverfahrens nicht mitteilen. In jeder Kategorie werden nur die drei von der Jury erstplatzierten Kandidaten/innen bereits vor der offiziellen Verleihung auf der Webseite des Austrian Wedding Awards öffentlich bekannt gegeben. Teilnehmer/innen, die nicht unter die ersten Drei der jeweiligen Kategorie gewählt wurden, bleiben auch nach der Auswahl der Finalisten/innen anonym. Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Bewerber/in für den Fall, dass sie/er unter die ersten Drei seiner Kategorie gewählt wird, mit der Nennung und Veröffentlichung seines/ihres Namens als Finalist/in einverstanden.

8) Mit der Einreichung erklärt die/der Teilnehmer/in, dass sie/er alle für die Einreichung erforderlichen Zustimmungen (z. B. Zustimmung der abgebildeten Personen) eingeholt hat und sie/er über das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist. Die/Der Teilnehmer/in erklärt sich auch für den Fall, dass sie/er unter die ersten Drei seiner Kategorie gewählt wird, ausdrücklich damit einverstanden, dass das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation (Bilder, Videos etc.) im Zuge der Ankündigung der Preisverleihung sowie der Präsentation, sowohl im Internet/Social Media als auch in Printmedien veröffentlicht wird. Die/der Teilnehmerin überträgt sohin den Veranstalterinnen des Austrian Wedding Awards für diesen Fall das unentgeltliche Recht, das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation, also z. B. Bildmaterial auf der Webseite des Austrian Wedding Awards, Social Media, Partner-Plattformen (Hochzeit.click), sowie in Broschüren und anderen üblichen Werbemitteln zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Sollten Dritte Rechte an dem eingereichten Projekt geltend machen, hält die/der Teilnehmer/in die Veranstalterinnen des Austrian Wedding Awards schad- und klaglos.

9) Die Teilnahme am Austrian Wedding Award ist kostenpflichtig (Anmerkung: siehe dazu unsere Fragen & Antworten); nach Abschluss der Einreichphase wird pro eingereichtem Projekt eine Rechnung über die Teilnahmegebühr übermittelt. Sollte dasselbe Projekt mehrmals (sei es von verschiedenen Bewerbern/innen, sei es für unterschiedliche Kategorien) eingereicht werden, fällt auch die Teilnahmegebühr mehrmals an. Die Teilnahmegebühr fällt unabhängig davon an, wie das Projekt von der Jury bewertet wird.

10) Sollten für eine Kategorie nicht genügend Projekte eingereicht werden, um der Jury die Auswahl einer/eines Gewinners/in zu ermöglichen, behalten sich die Veranstalterinnen das Recht vor, die Bewertung in dieser Kategorie für dieses Jahr nachträglich abzusagen. In einem solchen Fall wird keine Rechnung über die Teilnahmegebühr gelegt.

11) Nach Abschluss des Einreichprozederes kann die/der Bewerber/in ihre/seine Einreichung binnen 5 Tagen widerrufen. Nach Ablauf dieser 5-tägigen Widerrufsfrist ist die Teilnahme unwiderruflich und die Teilnahmegebühr in jedem Fall zu bezahlen.

12) Mit der Teilnahme am Austrian Wedding Award entsteht kein (wie auch immer gearteter) Rechtsanspruch der/des Teilnehmers/in. Mit der Teilnahme erhält der/die Bewerber/in lediglich die Chance, dass ihr/sein Projekt von der Jury für einen Preis ausgewählt wird.

13) Die Auswahl der Finalisten/innen (der drei Bestgereihten) sowie der/des Gewinners/in in der jeweiligen Kategorie liegt im freien Ermessen der Jury. Die Auswahl der Jurymitglieder obliegt den Veranstalterinnen.

14) Jede/r Einreicher/in kann pro Kategorie nur einmal Finalist/in sein – bei mehreren Finalprojekten in der gleichen Kategorie rutscht automatisch der/die nächstgereihte Einreicher/in nach. Es zählt immer die beste Platzierung. Die drei Bestgereihten (Finalisten/innen) werden rechtzeitig vor der Verleihung von ihrer Nominierung verständigt.

15) Die Gewinner/innen sowie die Finalisten/innen dürfen mit ihrer Auszeichnung durch den Austrian Wedding Award werben. Die/der Teilnehmerinnen verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, wahrheitsgemäß über den verliehenen Preis zu berichten und insbesondere das Jahr der Auszeichnung, die Kategorie und die Platzierung zu nennen.