Teilnehmen 2025

Das Upload-Portal ist nun geschlossen.
Vielen Dank für deine Teilnahme.

Wie geht es weiter?

Alle Projekte werden nun von uns nun gesichtet und die Kategoriekriterien werden überprüft.
Bitte check in den nächsten Tagen deine Mailbox (auch Spam-Ordner), wir werden dich über eventuelle Fehler informieren. 
Du hast bis zu dem im Mail genannten Termin Zeit, die Änderungen vorzunehmen.
Nach der Überprüfung geben wir das Projekt für die Jury frei. 

Es bleibt weiterhin spannend.

EINREICHGEBÜHREN

Die Einreichungen zum Austrian Wedding Award sind kostenpflichtig.
Die Kosten für die erste Einreichung betragen € 120,- inkl. Ust.

Darauffolgende Einreichungen kosten € 48,- inkl. Ust.

Wir weisen darauf hin, dass alle bis 15. November 2024 hochgeladenen Projekte verrechnet werden. 

Für eine Bearbeitungsgebühr von € 18,- inkl. Ust. kümmern wir uns um deinen Upload.

"2016 – der erstmaligen Verleihung des AWAs – haben wir in der Kategorie „Papeterie – Gesamtkonzept“ unseren ersten AWA gewonnen. Es war alles so unglaublich aufregend und unheimlich spannend. Wenn ich an die erste Verleihung denke, ist es als wenn es gestern gewesen wäre. Noch heute höre ich Ingo und Carmen, die damaligen Juroren unserer Kategorie, die drei Finalistinnennamen aufrufen und dann ging alles so schnell und wir, deliciouswedding, durften die Trophäe in der Hand halten – einfach unglaublich. In den Folgejahren sind 6 weitere Siege und Finalplätze und unzählbare Glücksmomente hinzugekommen. Wir lieben Herausforderungen und wollten einfach mal sehen, wo wir uns einordnen können. Der erste Award war heiß erwünscht aber nicht erwartet. Nach der ersten überwältigenden Freude, kamen auch Zweifel … aber auch der Wunsch zu zeigen, dass man verdient gewonnen hatte, wuchs und somit auch wieder die Kreativität. Beim AWA teilzunehmen wurde regelrechter Suchtfaktor. Der Anspruch an mich selbst war schon immer sehr hoch und ist noch mehr gewachsen. Mehrfach gewonnen zu haben, bedeutet auch Verantwortung. Der AWA ist Qualitätssiegel, dem die Brautpaare vertrauen."
"Die Rotfuchs Möbelvermietung hat den Award für die beste Ausstattung in den Jahren 2017, 2020 und 2021 gewonnen. Ich bin als Geschäftsführer sehr stolz darauf. Wir haben in der Firma versucht die schönsten Umsetzungen auszusuchen und einem breiten Publikum zugängig zu machen. Der Wedding Award ist sozusagen ein Schaufenster für die zukünftigen Hochzeitspärchen und ein Marketinginstrument für uns. Der AWA stellt ein wichtiges Qualitätssiegel für die Hochzeitsbranche dar. Er gibt unseren Kunden Vertrauen und Sicherheit bei der Vielzahl an Dienstleistern am Markt. Das ist auch der Grund warum möglichst viele daran teilnehmen sollten. Je umfangreicher diese Community wird, desto besser wird sich die Zukunft der Hochzeitsbranche in dieser herausfordernden Zeit gestalten."
„Ich wurde 2021 zum besten Herrenausstatter Österreichs gewählt, was mich sehr stolz und dankbar macht, denn es ist eine tolle Bestätigung dessen, dass sich das große Engagement für meine Kunden auszahlt. Gemeinsam schaffen wir Momente, die die Feierlichkeiten überdauern. Ohne sie wäre all das nicht möglich. Es ist eine Sache an die Spitze zu gelangen, eine andere dort zu bleiben. Der Anspruch meiner Kunden und mir ist es auch zukünftig Dinge zu kreieren und zu schaffen, die nicht nur gut aussehen, sondern sich vor allem gut anfühlen. Nur dann können wir das für uns Beste erreichen. Neben der Auszeichnung und öffentlichen Wahrnehmung selbst, ist einer der größten Nebeneffekte definitiv das Netzwerk, welches sich durch den Austrian Wedding Award ergibt.“

FRAGEN & ANTWORTEN

Häufige Fragen zu den Einreichungen

Der Upload-Bereich wird vom 15. Oktober bis 15. November 2024 für die Einreichungen zum 10. AWA geöffnet.

Deadline für die online-Einreichungen ist der 15. November 2024, 23:59 Uhr. 

Für den Fall, dass du dein Passwort vergessen hast, kannst du es jederzeit zurücksetzen.

Für User, die eine Anmeldung vor 2019 durchgeführt haben, bitten wir um neuerliche Registrierung. Das System wurde 2019 erneuert.

Die eingereichten Hochzeitsprojekte müssen zwischen dem 15. Oktober 2023 und 15. November 2024 stattgefunden haben. 

Ja. Die einzige Ausnahme ist die Kategorie „Styled Shoot Team“. Siehe Kategoriekriterien.

 

Sobald das Projekt hochgeladen wurde, erscheint der Projektstatus “abgespeichert”. Nach dem 15. 11. 2024 erfolgt die Kontrolle und Freigabe an die Jury. Sobald das Projekt freigegeben wurde, ändert sich der Status von „abgespeichert“ zu „freigegeben“.

Bitte beachte, dass nur KORREKTE und VOLLSTÄNDIGE Einreichungen der Jury freigegeben werden können. (Siehe dazu Kategoriekriterien)

Eine Fehlermeldung ist aufgetreten, oder die Bewerbung wurde nicht zugelassen? Evtl. liegt es an folgenden Punkten: 

  • Texte sind nicht anonym oder enthalten Firmen- oder Namensbezeichnungen
  • Die Fotos sind größer als die zulässigen 2MB oder haben eine höhere Auflösung als 72DPI
  • Unvollständige Angaben
  • Angaben entsprechen nicht den Kategoriekriterien

Die einzelnen Fotos sollen nicht größer als 2MB sein und 72DPI Auflösung haben.

Videos in der Kategorie „Videohighlight“ dürfen die Dauer von max. 5 Minuten nicht überschreiten und max 530MB groß sein.

Ein Projektname ist nicht mehr erforderlich. Das System vergibt automatisch eine Projekt-ID. 

Es gibt kein Limit an Einreichungen innerhalb der Kategorie.

Wir bitten für die Einreichungen den vorgesehenen Upload-Bereich zu nützen.

Für alle, die den Umgang mit dem Computer nicht gewohnt sind und evtl. Schwierigkeiten beim Upload haben, bieten wir Unterstützung an. Für einen Bearbeitungsbeitrag von € 18,- inkl. Ust. pro Projekt-Einreichung kümmern wir uns um den Upload. Dazu muss ein E-Mail an office@austrianweddingaward.at mit den Texten und Bildern geschickt werden. Wir nehmen gerne Kontakt auf.

Der Austrian Wedding Award wird jede Einreichung, die alle Teilnahmekriterien erfüllt, in Betracht ziehen.

Publikationen und Blogs haben unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Bilder. Es empfiehlt sich, alle bereits bestehenden Verpflichtungen, die bereits mit Publikationen oder Blogs eingegangen wurden dahingehend zu überprüfen.

Wenn keine Berechtigung zur Verwendung dieser Fotos vorhanden ist, oder keine Erlaubnis zur Verwendung eingeholt werden kann, dürfen diese Fotos nicht eingereicht werden.

Um unparteiisch zu bleiben, ist es wichtig, dass die Jury nicht in der Lage ist, Unternehmen anhand von Logos oder Wasserzeichen zu erkennen, während sie die Bewertung der Einreichungen vornehmen.

Die Bewertung erfolgt an anonymisierten Projekten. Deswegn löscht das System deinen Namen automatisch aus deiner Beschreibung. Ersetze deinen Namen bitte durch xxx.

Nein. Die vorgegebene Anzahl der Fotos in der jeweiligen Kategorie ist einzuhalten.

KI-generierte Fotos und Videos dürfen nicht beim Austrian Wedding Award eingereicht werden.

Eingereichte Fotos dürfen bis zu 5% bearbeitet sein. Dies bezieht sich nicht auf verwendete Filter, aber auf Retusche. Das Foto darf in seinem Grundwesen nicht verändert worden sein. Marginale Änderungen wie „Entfernen eines Stoppschildes“ sind legitim, egal ob manuell oder mit Hilfe von KI durchgeführt. Es darf allerdings nicht z.B.: der Schatten gedreht werden oder der Hintergrund ausgetauscht werden.

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor stichprobenartig das Original (die RAW-Datei) einzufordern und bei eindeutigem Zuwiderhandeln Projekte nachträglich zu disqualifizieren.

Bitte beachte deine Kategoriekriterien. Videos sind nur in bestimmten Kategorien zulässig.

Ja, solange du deinen Firmensitz in Österreich hast, ist das möglich.

Ja, in deinem Unternehmer-Profil kannst du alle Daten zu jederzeit ändern. Bitte beachte, dass die Daten stets aktuell gehalten werden. 
Kommt es zu Änderungen nach der Einreichfrist, informiere uns bitte per E-Mail.

Häufige Fragen zu den Kategorien

Es gibt kein Limit an Einreichungen innerhalb der Kategorie.

Ja, wenn die Voraussetzungen der Kategorien erfüllt werden, können weitere Einreichungen für € 48,- inkl. Ust eingebracht werden.

Du möchtest gerne einreichen und findest keine passende Kategorie?

Die Hochzeitswelt ist so vielfältig und bunt, dass es uns leider nicht möglich ist für jeden Detailbereich einen Award zu vergeben. 

Allerdings freuen wir uns immer über Anregungen und Input.

Ja. Falls z.B. das Foto eine/r/s Florist/in/en in der Kategorie „Bester Brautstrauß“ eingereicht wird, kann das gleiche Foto des/r Fotograf/in/en in der Kategorie Fotografie „Beste Detailaufnahme“ eingereicht werden.

Für eine ordnungsgemäße Beurteilung müssen mindestens 3 Einträge pro Kategorie zur Bewertung stehen. Gewinner/innen werden nicht automatisch gewählt. Sollte die Mindestanzahl nicht erfüllt werden, wird die Anmeldegebühr der jeweiligen Kategorie zurückerstattet.

Häufige Fragen zur Bewertung & zur Jury

Die AWA Jury besteht aus einer „Stammjury“ und Mitgliedern, die jedes Jahr neu hinzukommen. Wir bemühen uns um einen guten Mix an Juroren aus Medien, Wirtschaft & der Hochzeitsbranche.  

Der Austrian Wedding Award ist ein KREATIV-Award. Grundlage für die Beurteilung in jeder Kategorie sind die kreativen Leistungen, die Originalität und die Einhaltung der Kategorie-Kriterien.

Werden die Kategoriekriterien nicht erfüllt, wird das Projekt der Jury nicht vorgelegt. (Bitte beachte, dass aufgrund des organisatorischen Aufwandes die Einreichung trotzdem verrechnet wird).

Die Überprüfung & Freigabe der Projekte erfolgt durch das Award-Team. 

Die Bewertung der Einreichungen geschieht durch eine unabhängige Expertenjury.  Die Jury hat keinen Zugriff auf den Namen der eingereichten Projekte, Firmen oder Einzelpersonen, um die Bewerbung neutral und unvoreingenommen bewerten zu können. Es erfolgt keinerlei Absprache zwischen den Jurymitgliedern.

Die Projekte werden seit 2024 einem zweistufigen Bewertungssystem unterzogen.

Die Jury bewertet die Einreichungen nach einer Punktevergabe von 0 bis 100. 

Die Wertung wird automatisch & elektronisch erstellt. Die Einreichung mit der höchsten Gesamtpunktezahl wird Award-Sieger/in in der jeweiligen Kategorie.

Ausnahme: In der Kategorie “Styled Shoot Team” werden die 10 besten Projekte zusätzlich zur Jury-Bewertung durch das “Publikum” über die Award-Website bewertet. Jede/r User/in kann einmal für ihren/seinen Favoriten abstimmen. Die Publikumswertung wird wie EINE Jury-Stimme zu den Gesamtpunkten der Jury dazugezählt.

In dieser Kategorie werden die 10 besten Projekte nach dem Juryvoting zusätzlich durch das “Publikum” über die Award-Website online bewertet.
Das Voting ist über die AWA-Website nur über einen begrenzten Zeitraum online.
Für jedes Shooting kann nur einmal gevoted werden. Das Publikumsvoting gilt als eine zusätzliche Stimme zur Jury.

Bei Punktegleichstand werden zwei gleiche Plätze vergeben, der nächstgereihte Platz rutscht um eines nach hinten.

Beispiel:

Bei zwei 1. Plätzen >>
2x 1. Platz
kein 2. Platz
1x 3. Platz

Ja. Dein Video wird vom System downgeloadet. Die Jury erhält den Zugang zu den Videos über einen separaten Link. 

Häufige Fragen zur Verleihung

Die Verleihung des 10.  Austrian Wedding Awards findet Ende Jänner 2025 in Wien statt. Tickets dafür sind über die Website kostenpflichtig ab Mitte Jänner 2025 zu erwerben.

Die Tickets sind ab Mitte Jänner 2025  über unsere Website erhältlich.

Jede/r Finalist/in hat die Möglichkeit an der Verleihung teilzunehmen. 

Tickets werden zu einem ermässigten Tarif vergeben.

Bei einer Gruppenbuchung bitten wir dich, Details mit uns im Vorfeld abzustimmen.

Häufige Fragen zu den Kosten / Einreichgebühren / Tickets

Die Kosten für die erste Einreichung/Nominierung beträgt € 120,- inkl. Ust. Darauffolgende Einreichungen/Nominierungen kosten € 48,- inkl. Ust. 

Wir weisen darauf hin, dass ALLE angelegten Projekte, die nicht vor dem 15.11.2024 vom Einreicher gelöscht werden, verrechnet werden.

Auch heuer bieten wir Unterstützung beim Upload an. Für eine Bearbeitungsgebühr von € 18,- inkl. Ust. kümmern wir uns um den Upload. Dazu muss ein E-Mail mit den Texten und Bildern geschickt werden. Wir nehmen gerne Kontakt auf.

Wir sind sehr bemüht die Kosten für die Einreichung so gering & fair wie möglich zu halten. Der Award wird mit viel Leidenschaft organisiert. Allerdings fallen Kosten für die Organisation, Programmierung und Abwicklung an, die damit abgedeckt werden.

Nachdem ALLE Projekte händisch kontrolliert werden, bitten wir um Verständnis, dass Projekte, die hochgeladen werden und nicht bis zum 15.11.2024 vom Einreicher gelöscht werden, verrechnet werden.

Jedes Projekt wird vom Team des AWAs kontrolliert. Wir bitten um Verständnis, dass dadurch Arbeitsaufwand entsteht, den wir abgelten müssen. Wir bitten dich daher deine Einreichungen gewissenhaft vorzunehmen.

Die Rechnungen werden Anfang Jänner 2025 per E-Mail verschickt.

Wir halten die Einreichgebühren für alle Beteiligten gering, um möglichst vielen die Chance der Teilnahme bieten zu können. Das hochwertige Event/die Verleihung wird durch Teilsponsoring gestützt, dennoch entstehen hier durch den großen Aufwand Kosten. Auch hier kalkulieren wir die Tickets zu einem fairen Preis und bemühen uns um ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.

Die Tickets für Finalist/innen belaufen sich auf € 42,- brutto; Begleitpersonen und weitere Besucher können Tickets um je € 78,- erwerben. Inkludiert sind dabei Eintritt, Getränke und Büffet. 

Die Tickets können über unseren Ticket-Shop bezogen werden. Die Bezahlung erfolgt über Paypal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Allgemeine Fragen

1. Wir prüfen alle Einreichungen auf Vollständigkeit und Erfüllung der Kriterien. Dies dauert in der Regel einige Tage. Ist dein Projekt komplett, erhältst du eine E-Mail-Bestätigung. 
Fehlt etwas? Oder muss etwas geändert werden? Dann erhältst du ebenfalls eine E-Mail mit der Bitte um Änderung innerhalb der angegebenen Frist.
2. Wenn alle Daten geprüft sind, erhältst du eine Rechnung über deine Einreichungen.
3. Sind alle Projekte vollständig & bezahlt, werden sie unserer Fachjury über unser Online-Voting-System zur Bewertung freigegeben. Die Projekte sind dafür anonymisiert, die Firmendaten, Namen etc. werden nicht weitergegeben.
4. Die Fachjury entscheidet auch über die 10 besten Styled Shootings. Sobald diese feststehen, werden sie auf der Homepage des Austrian Wedding Awards veröffentlicht und für das Publikumsvoting freigegeben.
5. Alle Finalisten (Platz 1, 2, 3) werden im Jänner 2025 bekannt gegeben.
6. Die Sieger/innen werden Ende Jänner 2025 bei der Verleihung in Wien verkündet. Weitere Informationen dazu folgen.

Die Gewinner/innen jeder Kategorie erhalten die gläserne AWA-Trophäe.

Die Gewinner/innen & Finalist/inn/en erhalten die Austrian Wedding Award Urkunde

Die Gewinner/innen & Finalist/inn/en erhalten die Austrian Wedding Award Badges zu eigenen Werbezwecken.

Alle Finalist/inn/en werden auf der Website des Austrian Wedding Awards genannt. Die Gewinner/innen werden mit ihren Arbeiten vorgestellt.

Alle Gewinner/innen werden auf den Social Media-Kanälen des AWA mit Verlinkung präsentiert.

Die Gewinner/innen & Finalist/inn/en des Awards werden auf der Website unseres Online-Medien-Partners hochzeit.click kostenlos vorgestellt. 

Die Gewinner/innen aller Jahrgänge werden im “AWA Club of Excellence” aufgenommen und auf der Awardseite aufgelistet.

Die Verleihung des 10. Austrian Wedding Awards wird Ende Jänner 2025 in Wien stattfinden, bei der die Gewinner/innen erstmalig live und öffentlich bekannt gegeben werden.

Um eine faire Bewertung zu garantieren, sind Sponsoren & Organisatorinnen  und deren (Ehe-)/Partner an der Teilnahme des AWAs ausgeschlossen.

Etwaige Fragen können an office@austrianweddingaward.at gesendet werden.

Teilnahmebedingungen 2025

1) Teilnahmeberechtigt sind österreichische Einzelpersonen, Vereine und Firmen, die in der Hochzeitsbranche tätig sind.  Teilnehmer/innen müssen über eine österreichische Gewerbeberechtigung verfügen. Künstler sind mit ihrer Tätigkeit von der Gewerbeordnung ausgenommen und brauchen daher keine Gewerbeberechtigung für die Einreichung.

2) Die Bewerbung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen; Nominierungen durch Dritte sind nicht gestattet. Bewerbungen dürfen allerdings durch Vertreter/innen (z.B. PR- oder Marketingagenturen) eingereicht werden. In der Kategorie „Styled Shoot Team“ ist ein/e Vertreter/in der gemeinsamen Projektarbeit namhaft zu machen.

3) Beim AWA 2025 dürfen Projekte aus der Saison 2024 bzw. Hochzeiten, die zwischen 15. Oktober 2023 und 15. November 2024 stattgefunden haben, eingereicht werden. Im Zuge der Einreichung entscheidet der/die Bewerber/in selbst für welche Kategorie die Einreichung erfolgt. Einreichungen desselben Projekts für mehrere Kategorien sind möglich und zulässig.

4) Einreichungen haben innerhalb der bekanntgegebenen Frist über den Login-Bereich der Website des Austrian Wedding Awards zu erfolgen. Im Zuge dessen sind die im Upload-Bereich eingeforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Auch die technischen Spezifikationen (z.B. zur Auflösung von Fotos) sind einzuhalten. Hinsichtlich der Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gilt die Datenschutzerklärung des Austrian Wedding Awards, welcher die/der Teilnehmer/in zustimmt. Wer die Einreichung aus technischen Gründen nicht selbst über den Login-Bereich durchführen kann, kann – gegen eine gesonderte Gebühr – das Award-Team beauftragen.

5) Die im Zuge der Einreichung übermittelten Dateien dürfen kein Wasserzeichen/Logo enthalten, die einen Rückschluss auf die/den Teilnehmer/in zulassen, um eine möglichst unvoreingenommene Bewertung durch die Jury zu gewährleisten.

6) Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, zurückzuweisen. Der/die Einreicher/in hat innerhalb der genannten Frist die Möglichkeit einer Korrektur/Nachbesserung. Erfolgt die Änderung nicht zeitgerecht, wird die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Die Veranstalterinnen behalten sich das Recht vor, angelegte Projekte, die nicht bis zum 15. November 2024 gelöscht werden, in Rechnung zu stellen.

7) Die Teilnahme und die Auswahl der Finalist/innen sowie des/der Gewinner/innen der jeweiligen Kategorie erfolgt anonym. Das heißt, dass die Veranstalterinnen der Jury den Namen des/der Bewerbers/in während des Auswahlverfahrens nicht mitteilen. In jeder Kategorie werden nur die drei von der Jury erstplatzierten Kandidaten/innen bereits vor der offiziellen Verleihung auf der Webseite des Austrian Wedding Awards öffentlich bekannt gegeben. Teilnehmer/innen, die nicht unter die ersten Drei der jeweiligen Kategorie gewählt wurden, bleiben auch nach der Auswahl der Finalisten/innen anonym. Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Bewerber/in für den Fall, dass sie/er unter die ersten Drei seiner Kategorie gewählt wird, mit der Nennung und Veröffentlichung seines/ihres Namens als Finalist/in einverstanden.

8) Mit der Einreichung erklärt die/der Teilnehmer/in, dass sie/er alle für die Einreichung erforderlichen Zustimmungen (z. B. Zustimmung der abgebildeten Personen) eingeholt hat und sie/er über das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist. Die/Der Teilnehmer/in erklärt sich auch für den Fall, dass sie/er unter die ersten Drei seiner Kategorie gewählt wird, ausdrücklich damit einverstanden, dass das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation (Bilder, Videos etc.) im Zuge der Ankündigung der Preisverleihung sowie der Präsentation, sowohl im Internet/Social Media als auch in Printmedien veröffentlicht wird. Die/der Teilnehmerin überträgt sohin den Veranstalterinnen des Austrian Wedding Awards für diesen Fall das unentgeltliche Recht, das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation, also z. B. Bildmaterial auf der Webseite des Austrian Wedding Awards, Social Media, Partner-Plattformen (Hochzeit.click), sowie in Broschüren und anderen üblichen Werbemitteln zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Sollten Dritte Rechte an dem eingereichten Projekt geltend machen, hält die/der Teilnehmer/in die Veranstalterinnen des Austrian Wedding Awards schad- und klaglos.

9) Die Teilnahme am Austrian Wedding Award ist kostenpflichtig (Anmerkung: siehe dazu unsere Fragen & Antworten); nach Abschluss der Einreichphase wird pro eingereichtem Projekt im Jänner eine Rechnung über die Teilnahmegebühr übermittelt. Sollte dasselbe Projekt mehrmals (sei es von verschiedenen Bewerbern/innen, sei es für unterschiedliche Kategorien) eingereicht werden, fällt auch die Teilnahmegebühr mehrmals an. Die Teilnahmegebühr fällt unabhängig davon an, wie das Projekt von der Jury bewertet wird.

10) Sollten für eine Kategorie nicht genügend Projekte eingereicht werden, um der Jury die Auswahl einer/eines Gewinners/in zu ermöglichen, behalten sich die Veranstalterinnen das Recht vor, die Bewertung in dieser Kategorie für dieses Jahr nachträglich abzusagen. In einem solchen Fall wird keine Rechnung über die Teilnahmegebühr gelegt.

11) Nach Abschluss des Einreichprozederes kann die/der Bewerber/in ihre/seine Einreichung binnen 5 Tagen widerrufen. Nach Ablauf dieser 5-tägigen Widerrufsfrist ist die Teilnahme unwiderruflich und die Teilnahmegebühr in jedem Fall zu bezahlen.

12) Mit der Teilnahme am Austrian Wedding Award entsteht kein (wie auch immer gearteter) Rechtsanspruch der/des Teilnehmers/in. Mit der Teilnahme erhält der/die Bewerber/in lediglich die Chance, dass ihr/sein Projekt von der Jury für einen Preis ausgewählt wird.

13) Die Auswahl der Finalisten/innen (der drei Bestgereihten) sowie der/des Gewinners/in in der jeweiligen Kategorie liegt im freien Ermessen der Jury. Die Auswahl der Jurymitglieder obliegt den Veranstalterinnen.

14) Jede/r Einreicher/in kann pro Kategorie nur einmal Finalist/in sein – bei mehreren Finalprojekten in der gleichen Kategorie rutscht automatisch der/die nächstgereihte Einreicher/in nach. Es zählt immer die beste Platzierung. Die drei Bestgereihten (Finalisten/innen) werden rechtzeitig vor der Verleihung von ihrer Nominierung verständigt.

15) Die Gewinner/innen sowie die Finalisten/innen dürfen mit ihrer Auszeichnung durch den Austrian Wedding Award werben. Die/der Teilnehmerinnen verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, wahrheitsgemäß über den verliehenen Preis zu berichten und insbesondere das Jahr der Auszeichnung, die Kategorie und die Platzierung zu nennen.