1) Teilnahmeberechtigt sind österreichische Einzelpersonen, Vereine und Firmen, die in der Hochzeitsbranche tätig sind. Teilnehmer:innen müssen über eine österreichische Gewerbeberechtigung verfügen. Künstler:innen sind mit ihrer Tätigkeit von der Gewerbeordnung ausgenommen und brauchen daher keine Gewerbeberechtigung für die Einreichung.
2) Die Bewerbung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen; Nominierungen durch Dritte sind nicht gestattet. Bewerbungen dürfen aber durch Vertreter:innen (z.B. PR- oder Marketingagenturen) eingereicht werden. In der Kategorie „Styled Shooting“ ist eine Vertreterin oder ein Vertreter der gemeinsamen Projektarbeit namhaft zu machen.
3) Beim AWA 2027 dürfen Projekte aus der Saison 2026 bzw. Hochzeiten, die zwischen 15. Oktober 2025 und 15. November 2026 stattgefunden haben, eingereicht werden. Im Zuge der Einreichung entscheiden die Bewerber:innen selbst für welche Kategorie die Einreichung erfolgt. Einreichungen desselben Projektes für mehrere Kategorien sind möglich und zulässig.
4) Einreichungen haben innerhalb der bekanntgegebenen Frist über den Login-Bereich der Website des Austrian Wedding Awards zu erfolgen. Im Zuge dessen sind die im Upload-Bereich eingeforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Auch die technischen Spezifikationen (z.B. zur Auflösung von Fotos) sind einzuhalten. Hinsichtlich der Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gilt die Datenschutzerklärung des Austrian Wedding Awards, die von den Teilnehmer:innen akzeptiert wird. Wer die Einreichung aus technischen Gründen nicht selbst über den Login-Bereich durchführen kann, kann – gegen eine gesonderte Gebühr – das Award-Team beauftragen.
5) Die im Zuge der Einreichung übermittelten Dateien dürfen kein Wasserzeichen/Logo enthalten, die einen Rückschluss auf die Teilnehmer:innen zulassen, um eine möglichst unvoreingenommene Bewertung durch die Jury zu gewährleisten. Auch der Titel des eingereichten Projektes muss anonym sein.
6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, zurückzuweisen. Die Einreicher:innen haben innerhalb der genannten Frist die Möglichkeit einer Korrektur/Nachbesserung. Erfolgt die Änderung nicht fristgerecht, wird die Teilnahmegebühr trotzdem einbehalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, angelegte Projekte, die nicht bis zum 15. November 2026 gelöscht werden, in Rechnung zu stellen. Nach Ende der Einreichfrist ist es nicht mehr möglich, hochgeladene Dateien, wie Bilder und Videos, auszutauschen oder zu ergänzen.
7) Der Austrian Wedding Award steht für die Auszeichnung real erbrachter handwerklicher und kreativer Leistungen. Eingereichte Bilder, Videos und sonstige Unterlagen müssen das tatsächlich durchgeführte Projekt authentisch dokumentieren. Vollständig oder überwiegend KI-generierte Inhalte sowie KI-basierte Bearbeitungen, die über übliche Farbkorrektur bzw. Retusche hinausgehen und ein real nicht vorhandenes Ergebnis vortäuschen, sind von der Einreichung ausgeschlossen. Stellt der Veranstalter – vor, während oder auch nach Bewertung bzw. Preisverleihung – fest, dass Einreichungen ganz oder teilweise auf solchen Inhalten beruhen oder die Echtheit der eingereichten Unterlagen nicht glaubhaft nachgewiesen werden kann, werden die betroffenen Teilnehmer:innen unverzüglich vom Wettbewerb ausgeschlossen; eine bereits erfolgte Nominierung oder Auszeichnung wird in diesem Fall aberkannt. Die Teilnahmegebühr bleibt in diesem Fall zur Gänze bestehen und wird nicht rückerstattet, da dem Veranstalter durch Prüfung und Bearbeitung der Einreichung Aufwand entstanden ist.
8) Die Teilnahme und die Auswahl der Finalist:innen sowie der Gewinner:innen der jeweiligen Kategorien erfolgt anonym. Das heißt, dass der Veranstalter der Jury den Namen der Bewerber:innen während des Auswahlverfahrens nicht mitteilt. In jeder Kategorie werden nur die fünf von der Jury erstplatzierten Kandidaten:innen bereits vor der offiziellen Verleihung auf der Webseite des Austrian Wedding Awards öffentlich bekannt gegeben. Teilnehmer:innen, die nicht unter die ersten fünf der jeweiligen Kategorie gewählt wurden, bleiben auch nach deren Veröffentlichung anonym. Mit der Teilnahme erklären sich die Bewerber:innen für den Fall, dass sie unter die ersten fünf ihrer Kategorie gewählt werden, mit der Nennung und Veröffentlichung ihrer Namen einverstanden.
9) Mit der Einreichung erklären die Teilnehmer:innen, dass sie alle für die Einreichung erforderlichen Zustimmungen (z. B. Zustimmung der abgebildeten Personen) eingeholt haben und sie über das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind. Die Teilnehmer:innen erklären sich auch für den Fall, dass sie unter die ersten fünf ihrer Kategorie gewählt werden, ausdrücklich damit einverstanden, dass das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation (Bilder, Videos etc.) im Zuge der Ankündigung der Preisverleihung sowie der Präsentation, sowohl im Internet/Social Media als auch in Printmedien veröffentlicht wird. Die Teilnehmer:innen übertragen somit dem Veranstalter des Austrian Wedding Awards für diesen Fall das unentgeltliche Recht, das eingereichte Projekt samt zugehöriger Dokumentation, also z. B. Bildmaterial auf der Webseite des Austrian Wedding Awards, Social Media, Partner-Plattformen (Hochzeit.click), sowie in Broschüren und anderen üblichen Werbemitteln zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Sollten Dritte Rechte an dem eingereichten Projekt geltend machen, halten die Teilnehmer:innen den Veranstalter des Austrian Wedding Awards schad- und klaglos.
10) Die Teilnahme am Austrian Wedding Award ist kostenpflichtig (Anmerkung: siehe dazu unsere Fragen & Antworten). Sollte dasselbe Projekt mehrmals (sei es von verschiedenen Bewerber:innen, sei es für unterschiedliche Kategorien) eingereicht werden, fällt auch die Teilnahmegebühr mehrmals an. Die Teilnahmegebühr fällt unabhängig davon an, wie das Projekt von der Jury bewertet wird.
11) Sollten für eine Kategorie nicht genügend Projekte eingereicht werden, um der Jury die Auswahl einer Gewinnerin oder eines Gewinners zu ermöglichen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Bewertung in dieser Kategorie für dieses Jahr nachträglich abzusagen. In einem solchen Fall wird die Teilnahmegebühr rückerstattet.
12) Mit der Teilnahme am Austrian Wedding Award entsteht kein (wie auch immer gearteter) Rechtsanspruch der Teilnehmer:innen. Mit der Teilnahme erhalten die Bewerber:innen lediglich die Chance, dass ihre Projekte von der Jury für einen Preis ausgewählt werden.
13) Die Auswahl der Finalist:innen (der fünf Bestgereihten) sowie der Gewinner:innen in den jeweiligen Kategorien liegt im freien Ermessen der Fachjury. Die Auswahl der Jurymitglieder obliegt dem Veranstalter.
14) Jede Einreicherin und jeder Einreicher kann pro Kategorie nur einmal Finalist:in sein – bei mehreren Finalprojekten in der gleichen Kategorie rutscht automatisch der/die nächstgereihte Einreicher:in nach. Es zählt immer die beste Platzierung. Die fünf Bestgereihten (Finalist:innen) werden rechtzeitig vor der Verleihung von ihrer Nominierung verständigt.
15) Die Gewinner:innen sowie die Finalist:innen dürfen mit ihrer Auszeichnung durch den Austrian Wedding Award werben. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich in diesem Zusammenhang, wahrheitsgemäß über den verliehenen Preis zu berichten und insbesondere das Jahr der Auszeichnung, die Kategorie und die Platzierung zu nennen.